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Zukunft Insel Rheinau
Nutzungskriterien
                                                                      PRO INSEL RHEINAU

     
 

Grundvoraussetzungen

 
   

Es wird davon ausgegangen, dass Nutzer religiöse und politische Toleranz üben, nach ethischen Grundnormen handeln und in ihrem Wirken Nachhaltigkeit anstreben. Sie betreiben ihre Geschäfte transparent und auf realistischer Grundlage.

     

Gesamtkriterien

Sie sind durch die Gesamtheit der Nutzer zu erfüllen

 

Die Nutzungen bewegen sich in den Bereichen Kirche, Kultur, Wissen, Kreativität, Soziales und Wirtschaft. Es sind Nutzer für jeden dieser Bereiche zu finden.

 

Im Sinne der gesellschaftlichen Offenheit ist kulturelle Vielfalt anzustreben.

 

Auf der Insel soll gearbeitet, gewohnt, gelebt werden.

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Die Nutzungen stehen im Einklang mit dem Leitsatz «Gesundheit für Gesellschaft, Seele, Körper und Geist». Sie gewährleisten einen Aufenthalt in Ruhe, Mass und Würde auf der Insel.

 

Grundkriterien

Jede Nutzung muss mindestens folgende Kriterien erfüllen:

 

stabil, dauerhaft, berechenbar

 

finanziell gesichert

 

verträglich mit der historischen Würde des Ortes

 

verträglich hinsichtlich der denkmalpflegerischen Aspekte

 

verträglich mit den übrigen Nutzungen

 

sozial/kulturell verträglich mit der Gemeinde und dem weiteren Umfeld

 

räumlich begrenzt auf eine angemessene Grösse

 

moderat hinsichtlich infrastruktureller Belastung

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qualitativ anspruchsvoll sowohl in der Tätigkeit als auch im Produkt

 

Zusatzkriterien

Sie sind vom einzelnen Nutzer nach Möglichkeit, jedenfalls aber von einem Mindestanteil von Nutzern zu erfüllen

 

Es werden Arbeitsplätze geschaffen.

 

Es werden Synergien mit andern Nutzern gebildet: Leistungsbezug, Leistungsangebot, interdisziplinäre Vernetzung

 

Die Nutzung bewegt sich auf hohem kulturellen Niveau. Sie ermöglicht den wirtschaftlich/kulturellen Austausch mit der Region. Sie hat grenzüberschreitende Ausstrahlung.

 

Durch Wertschöpfung wird Steuerkraft erzeugt.

 
nach oben   Diese Nutzungskriterien wurden durch die zweite Generalversammlung
der Arbeitsgemeinschaft PRO INSEL RHEINAU am 13.03.2000 in Kraft gesetzt.
  

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