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Zukunft Insel Rheinau
Rechtsform
                                                                          PRO INSEL RHEINAU

 

Der Zweck einer zukünftigen Nutzung der Insel Rheinau soll verlässlich festgeschrieben werden. Es ist eine Trägerschaft zu bilden, welche die Insel im Sinne dieses Zweckes betreibt. Dabei ist es von Vorteil, wenn diese Trägerschaft der öffentlichen Kontrolle unterstellt ist. Eine Herabsetzung des Buchwertes der Gebäude könnte die finanziellen Chancen von Nutzungen mit ideller Zielsetzung erhöhen.

Die Arbeitsgemeinschaft PRO INSEL RHEINAU kommt zum Schluss, dass die ganze Inselanlage durch den Kanton in eine Stiftung zu überführen sei.

Dabei stützt sie sich auf ein Gutachten, welches sie durch alt Bundesrichter Professor Dr K. Spühler erstellen liess.

Stiftung Insel Rheinau

die präferenzielle Rechtsform
für die Zukunft der
Rheinauer Klosterinsel

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