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Zukunft
Insel Rheinau |
| Der Zweck
einer zukünftigen Nutzung der Insel Rheinau soll verlässlich
festgeschrieben werden. Es ist eine Trägerschaft zu bilden, welche die
Insel im Sinne dieses Zweckes betreibt. Dabei ist es von Vorteil, wenn
diese Trägerschaft der öffentlichen Kontrolle unterstellt ist. Eine
Herabsetzung des Buchwertes der Gebäude könnte die finanziellen Chancen
von Nutzungen mit ideller Zielsetzung erhöhen.
Die Arbeitsgemeinschaft PRO INSEL RHEINAU kommt zum Schluss, dass die ganze Inselanlage durch den Kanton in eine Stiftung zu überführen sei. Dabei stützt sie sich auf ein Gutachten, welches sie durch alt Bundesrichter Professor Dr K. Spühler erstellen liess. |
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Stiftung Insel Rheinau die
präferenzielle Rechtsform |